Arbeitserlaubnis

Um zu entscheiden, ob man sich um eine  Arbeitserlaubnis bemühen muss, kommt es darauf an, ob man als Arbeitnehmer oder als „Investor“ nach Großbritannien kommt.

Als Arbeitnehmer benötigen folgende Personengruppen für die Aufnahme einer Beschäftigung keine gesonderte Arbeitserlaubnis:

•    Staatsangehörige aus den Ländern des EWR

•    in Gibraltar geborene Personen

•    Staatsangehörige des Commonwealth, die eine Genehmigung zur Einreise und zum Verbleib in Großbritannien erhalten haben weil ein Großelternteil dort geboren wurde

•    Ehepartner und unterhaltsabhängige Kinder unter 18 Jahren von Personen, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind oder auf die eine der o. g. Regelungen zutrifft, sofern in ihren Reisedokumenten keinerlei Beschränkungen für die Aufnahme einer Beschäftigung vermerkt sind

•    Personen, deren Aufenthalt in Großbritannien an keinerlei Bedingungen geknüpft ist

Alle anderen Personen, die in Großbritannien eine Beschäftigung aufnehmen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis.

Als Investor benötigt man in den folgenden Fällen keine gesonderte Arbeitserlaubnis:

•    wenn man ein neues Unternehmen gründet

•    ein bestehendes Unternehmen übernimmt

•    als Partner, Geschäftsführer oder Einzelkaufmann in ein bestehendes Unternehmen einsteigt

•    eine britische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens gründet [...]