Aufenthaltsgenehmigung und Meldepflicht
Die Aufenthaltsgenehmigung wird in Großbritannien Residence Permit genannt. EWR-Bürger, also auch Deutsche, brauchen für einen längerfristigen Aufenthalt in Großbritannien keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung. Das trifft im Übrigen auch für die visumpflichtigen Personen aus den meisten anderen Staaten zu, denn die mit dem Einreisevisum verknüpften Bedingungen legen die Dauer des Aufenthalts automatisch fest.
Staatsbürger aus Australien, Hongkong, Japan, Kanada, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Südkorea und den USA, die eigentlich für Großbritannien eine Visumbefreiung genießen, müssen bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten vor ihrer Einreise ein Visum beantragen.
In Großbritannien gibt es auch keine polizeiliche Meldepflicht für EWR-Bürger. Eine Anmeldung kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen. [...]
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