Excluded Occupiers

Dieses Mietverhältnis liegt vor, wenn

•    Sie die Unterkunft mit dem Landlord teilen oder wenn

•    Sie im gleichen Gebäude leben wie der Landlord und Ihre Unterkunft mit einem Familienmitglied des Landlords teilen oder wenn

•    Sie in der Unterkunft nur während der Ferienzeit leben oder wenn

•    Sie keine Miete für die Unterkunft zahlen.

Diese Form der Miete trifft meist dann zu, wenn Sie in eine WG ziehen und einer Ihrer Mitbewohner Eigentümer der Wohnung ist. Als Excluded Occupier haben Sie noch weniger Rechte bei Kündigungen durch den Vermieter als bei den vorherigen Mietformen. In diesem Falle ist es ausreichend, dass der Landlord Ihnen zu einem angemessenen Zeitpunkt mitteilt, dass Sie ausziehen müssen. Diese Mitteilung kann auch mündlich erfolgen. In den anderen Punkten gleicht dieses Mietverhältnis den anderen. [...]