Familiennachzug
Familienangehörige aus EWR-Ländern können ohne Beantragung einer gesonderten Aufenthaltsgenehmigung nach Großbritannien nachziehen. Nur für den Fall, dass die Angehörigen Bürger aus Nicht-EWR-Staaten sind, muss ein sogenanntes Residence Document beantragt werden.
Für die Beantragung eines Residence Documents für Familienangehörige müssen folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:
• Ihr Reisepass oder Personalausweis
• Ihre Residence Permit (wie oben beschrieben)
• ein Nachweis, dass Sie nach wie vor in Großbritannien aufenthaltsberechtigt sind
• der Reisepass des Familienangehörigen
• ein Nachweis über die familiäre Beziehung zwischen Ihnen und dem Familienangehörigen (z. B. durch Heiratsurkunde)
Das Residence Document, das Ihren Familienangehörigen erteilt wird, hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie Ihre eigene Residence Permit.
Beabsichtigen Sie die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (siehe oben), so kann auch Ihre Familie ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie im Besitz von Residence Documents ist und die Voraussetzungen erfüllt. [...]
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