Mitbringen von Gütern
Waren, die innerhalb der Binnengrenzen der Europäischen Union transportiert werden, unterliegen seit 1993 keinen Kontrollen mehr. Sie müssen in Großbritannien also weder Steuern noch Zoll auf Waren entrichten, die Sie aus anderen Mitgliedstaaten der EU mitbringen und dort erworben haben. Diese dürfen allerdings ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
Sonderbestimmungen gelten bei der Einfuhr von Waren aus den EWR-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein und aus allen anderen Nicht-EU-Ländern.
Die Einfuhr bestimmter Arten von Waren ist grundsätzlich verboten bzw. unterliegt Einschränkungen, unabhängig von ihrer Herkunft. Hierzu zählen u. a. Waffen, nicht zugelassene Arzneimittel sowie bestimmte Pflanzen und deren Erzeugnisse. [...]
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