Subtenants

Dieses Mietverhältnis liegt vor, wenn

•    Sie die gesamte Unterkunft von einem anderen Mieter mieten oder wenn

•    Sie einen Teil der Unterkunft von einem anderen Mieter mieten.

In diesem Fall haben Sie es mit zwei Landlords zu tun, dem Hausbesitzer (Head Landlord) und Ihrem Vermieter (Landlord). Unter welche Mietform Sie genau fallen, ist abhängig von denselben Kriterien wie bei der Anmietung einer Wohnung direkt von dem Besitzer. Dementsprechend können Ihre Rechte als Untermieter sehr stark variieren.

Besondere Aufmerksamkeit muss hierbei auf die Folgen eines Vertragsendes des Untervermieters gerichtet werden. Ob Sie als Untermieter in einem solchen Fall den Vertrag übernehmen können oder auch zum Auszug gezwungen sind, ist neben den  Vertragsklauseln im Mietvertrag des Untervermieters mit dem Head Landlord abhängig davon, ob Sie vom Head Landlord als legitimer Mieter angesehen werden oder nicht. Ist dieses nicht der Fall, so haben Sie in der Regel nur geringe Chancen, in der Wohnung bleiben zu können.

Das britische Mietrecht unterscheidet noch viele weitere Formen von Mietverhältnissen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich unbedingt schon frühzeitig über das Mietrecht zu informieren und sich gegebenenfalls von Beratern vor Ort beraten zu lassen. [...]